AIOD Hospitation

Ein Angebot der AIOD Deutschland e. V. ist künftig auch die Vermittlung von klinischen Hospitationen. Hierfür stehen Zentren zur Verfügung, die ganz spezielle Weiterbildungsangebote unterbreiten können, wie z. B. auf dem Gebiet der Wirbelsäulenchirurgie, Endoprothetik, arthroskopischen Chirurgie oder Verbrennungsmedizin. Hospitationen sollen auch in Kliniken mit Schwerpunkten wie spezielle Unfallchirurgie/Polytraumaversorgung, Hand- und plastische Chirurgie, Fußchirurgie, septische Chirurgie oder Kinderorthopädie/-traumatologie durchgeführt werden. Die AIOD Hospitation soll Kollegen ansprechen, die sich bereits im „special trunk„ ihrer Facharztausbildung befinden, jedoch auch erfahrene Ärzte, die an den jeweiligen Hospitationskliniken mit Experten in Gedankenaustausch treten können und so Gelegenheit haben, ihr Wissen zu vertiefen. Je nach individuellen Möglichkeiten beträgt die Hospitationszeit bis zu vier Wochen und wird bei Erfordernis von der AIOD Deutschland finanziell unterstützt. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie an einer Hospitation in einer unserer Partnerkliniken interessiert sind. Sollte die gewünschte Klinik nicht aufgeführt sein, bemühen wir uns selbstverständlich, einen Kontakt herzustellen. Bitte richten Sie Ihre Hospitationsbewerbung schriftlich an uns (unter Angabe der Dauer und der gewünschten Klinik) und fügen Sie einen schriftlichen wissenschaftlichen Werdegang sowie ein Zeugnis/eine Bescheinigung oder ein Empfehlungsschreiben Ihres derzeitigen Dienstherrn bei.

Bewerbung um eine Hospitation

Kontakt: info(at)aiod-deutschland.de

Über den Antrag, die Anzahl der eingegangenen und zu bewilligenden Anträge sowie die Höhe des jährlichen Hospitationsbudgets entscheidet der Vorstand der AIOD Deutschland. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich hierbei lediglich um eine Unterstützung des Bewerbers/der Bewerberin handelt. Versicherungen jeglicher Art werden von der AIOD Deutschland für den Bewerber nicht abgeschlossen. Jegliche Gefahren und Kosten können gegenüber der AIOD Deutschland nicht geltend gemacht werden. Mit der Hospitanz verbundene steuerliche Belange obliegen dem Bewerber. Bestimmungen zur Vergabe von Hospitationen erhalten Sie im Sekretariat der AIOD Deutschland. Sobald die Bewerbung bei der AIOD Deutschland eingegangen ist, akzeptiert der Bewerber alle Bestimmungen des Anbieters.